Nebensymptome

 

Unter Nebensymptomen (synonym: Nebenzufälle, Nebenbeschwerden, Nebenerscheinungen) versteht man Symptome und Beschwerden, die zusammen mit (d.h. neben) den Hauptbeschwerden (die den Patienten zum Behandler brachten) auftreten, aber ohne zu diesen zu gehören. Diese Nebensymptome sind also neben den Hauptbeschwerden eben auch noch vorhanden, dabei ist es aber nicht nötig, dass diese, neben den Hauptbeschwerden auch noch vorhandenen Symptome, mit den Symptomen der Hauptbeschwerde eine Symptomengruppe bilden, d.h. miteinander in Verbindung und als konstante Begleiter vor, bei oder nach anderen Symptomen auftreten (Dieses Letztere wären dann „Begleitende Beschwerden“ des TT46, s. dort). Schon Hahnemann verwies im Organon auf die Wichtigkeit der Nebensymptome.[1]


Nebensymptome dienen dazu die Mittelwahl
 zu sichern.
[2] Ihr Wert für die Mittelwahl ist aber sehr unterschiedlich (siehe oben unter „4. Charakteristische begleitende Symptome“). „Die einzige heilende Arznei muss nicht nur dem Hauptübel, sondern auch sämtlichen Nebenbeschwerden am vollständigsten entsprechen.“[sinngemäß zitiert] [3]

Dies ist der Idealfall, in der Praxis ist hierbei bekanntlich der § 67 Anm. des Organons (VI) zu beachten: „Auch ist eine homöopathische Arznei deshalb noch nicht gegen einen Krankheitsfall unpassend gewählt, weil ein oder das andere Arzneisymptom einigen mittleren und kleinen Krankheitssymptomen nur antipathisch entspricht; wenn nur die übrigen, die stärkeren, vorzüglich ausgezeichneten (charakteristischen) und sonderlichen Symptome der Krankheit durch dasselbe Arzneimittel, durch Symptomen-Ähnlichkeit (homöopathisch) gedeckt...werden...


Zwischen den gut geprüften und den nicht gut bekannten Mitteln würde das reine Zahlenverhältnis der zutreffenden Sypmptome trügerisch sein. Deswegen müssen vor allem die für jedes Medikament eigentümlichen Symptome abgewogen werden.
Die geringe Zahl der, in der bestgewählten Arznei anzutreffenden, homöopathischen Symptome, tut der Heilung jedoch in dem Falle keinen Eintrag, wenn diese wenigen Arznei-Symptome größtenteils nur von ungemeiner, die Krankheit besonders auszeichnender Art (charakteristisch) waren; die Heilung erfolgt dann doch ohne sonderliche Beschwerde.[4]Wenn also bei den Charakteristika eines Medikamentes nichts Widersprechendes vorhanden ist, so darf man von der Richtigkeit der Wahl überzeugt sein.[5] (s. a. „Gegenanzeigen u. widersprechende Symptome“.)


[1] Organon (VI) § 95

[2] KMS 124 (1838) 192 230 (1839) 254 (1840) VHA 7 (1836) AHP 71 327 362 386 (1863) TT46 XII

   (Oktober 1845)

[3] AHP 10 (1863)

[4] Organon (VI) § 164

[5] KMS 557 558 (1858)